1. Lieferungen, Leistungen und Angebotevon mir, Nils Schnücker, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung - auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Ich, Nils Schnücker, ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Kostenvoranschläge von mir, sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind vom mir anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 20% zu erwarten ist.
5. Wird bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein Vertrag mit Dritten abgeschlossen, bin ich bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf
Rechnung des Auftragsgebers einzugehen.
6. Erstellter Content wird dem Auftraggeber grundsätzlich nicht im Rohdatenformat übergeben.
7. Ich bin dem Auftraggeber gegenüber nicht dazu verpflichtet, den erstellten Content über das zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinausgehende Maß zu archivieren oder aufzubewahren. Mit Übergabe der zu erstellenden Aufnahmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs vollumfänglich auf den Auftraggeber über.
8. Für die Erstellung von Content wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisite, Styling, Locationmieten, Bildbearbeitung sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sämtliche vom Kunden zu entrichtende Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge zzgl. der MwSt. in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich die Preise ab Firmensitz.
9. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Contentproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Wird die für Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die
ich, NIls Schnücker, nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Contentcreator auch für die Zeit, um die sich die Produktionsarbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Das Honorar ist bei der Ablieferung des Contents fällig. Wird eine Contentproduktion in Teilen geliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig.
10. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum,
kann ich, Nils Schnücker, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Zeit- und Kostenaufwand in Rechnung stellen.
11. Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Contentcreator liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, bin ich , Nils Schnücker, berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:
Absage durch den Auftraggeber bis zu 5 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 40% der veranschlagten Kosten.
Absage durch den Auftraggeber bis zu 3 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 60% der veranschlagten Kosten. Absage durch den Auftraggeber bis zu bis 1 Arbeitstag vor Abwicklung des Auftrages = 80% der veranschlagten Kosten. Die Geltendmachung von weiteren Schäden beleibt hiervon unberührt.
12. Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Rechte Dritter (siehe Abs.20) bleiben davon ausgenommen.
13. Die zu übertragenden Nutzungsrechte, einschließlich aller Retuschen, Composings und anderer Nachbearbeitungen, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten. Bei Fristüberschreitungen behält der Contentcrator sich rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor. Hierdurch können Folgekosten für den Auftraggeber resultieren, insbesondere, wenn er Werke des Fotografen im Zeitraum des Zahlungsverzuges publiziert.
14. Nils Schnücker wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
15. Nils Schnücker ist berechtigt, alle von ihm erstellten Produkte uneingeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen.
16. Jegliche Nutzungen von Content des Contentcreator durch den Auftraggeber, welche nicht von der Einräumung von Nutzungsrechten seitens des Contentcreator gedeckt sind, ist seitens des Auftraggebers nach der jeweils gültigen Fassung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu honorieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, für jeden Fall der unberechtigten Verwendung von Bildmaterial des Contentcreator zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars.
17.Nils Schnücker sowie seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Der Contentcreator verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
18. Hat der Auftraggeber dem Contentcreator keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.
19. Zur Aufnahme durch den Auftraggeber überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
20. Der Contentcreator übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Dem Contentcreator werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Der Auftraggeber erklärt, dass er hinsichtlich dem Contentcreator zu Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bildern oder Bildbestandteilen, oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für den Contentcreator übernommen hat und diesen insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
21. Mängelrügen des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und spätestens sechs Tage nach Übergabe beim Contentcreator eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Der Contentcreator wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
22. Mit Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber erlischt für den Auftragnehmer die Aufbewahrungspflicht. Eine Archivierung von Bilddaten durch den Auftragnehmer bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
23. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Nils Schnücker